© Studienseminar Salzgitter 2021
Hygienekonzept des Studienseminars Salzgitter für das Lehramt an Gymnasien 0. GRUNDLAGE Das    Hygienekonzept    des    Studienseminars    Salzgitter    setzt    die    Maßnahmen    um,    die    durch    die    Niedersächsische    Corona-Verordnung   (Niedersächsische   Verordnung   zur   Neuordnung   der   Maßnahmen   gegen   die   Ausbreitung   des   Corona-Virus   SARS-CoV-2)   in   der   jeweils   aktuellen Fassung1   festgelegt   sind.   Gleichzeitig   werden   in   Anlehnung   an   den   aktuell   gültigen   Leitfaden   des   Niedersächsischen   Kultusministeriums   Schule   in Corona-Zeiten  Vorgaben umgesetzt, die den Ausbildungsbetrieb in den Liegenschaften des Studienseminars analog betreffen. Dieses Hygienekonzept wird regelmäßig überarbeitet und der Seminargemeinschaft in geeigneter Weise zugänglich gemacht. 1. GRUNDSÄTZE Das   Hygienekonzept   des   Studienseminars   Salzgitter   für   das   Lehramt   an   Gymnasien   findet   für   alle   Personenkreise,   die   in   den   beiden   Liegenschaften des    Studienseminars    (Salzgitter    und    Seesen)    tätig    sind    oder    in    einer    der    beiden    Liegenschaften    einen    Termin    wahrnehmen,    in    der    jeweils aktualisierten Fassung Anwendung. Die vorliegende Fassung ist am 21.11.2020 aktualisiert worden. 2. ZUGANG ZUM GEBÄUDE UND VERHALTEN IN DEN GÄNGEN Der   Zugang   zu   den   Seminarräumlichkeiten   in   Salzgitter   erfolgt   möglichst   über   die   Treppe.   Bei   Nutzung   des   Fahrstuhls   ist   unbedingt   eine   MNB   zu tragen. Der Aufzug sollte nur von einer Person genutzt werden. Im   Falle   von   Erkrankungen    oder   Symptomen,   die   unter   das   Infektionsschutzgesetz   fallen,   darf   die   betreffende   Person   das   Gebäude   nicht   betreten (nähere Bestimmungen siehe Nr. 5). Die jeweils aktuelle Fassung ist verfügbar unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-derlandesregierung-185856.html Die   im   Eingangsbereich   sichtbaren   Vorgaben   zu   Abstands-und   Hygieneregeln    (Aushänge,   Beschilderung)   sind   strikt   einzuhalten.   Zur   Desinfektion der   Hände   unmittelbar   nach   Betreten   der   Liegenschaft   sind   Waschgelegenheiten   im   Sanitärbereich   oder   den   Seminarräumen   (Wasser   und   Seife) oder bereitgestellte Desinfektionsmöglichkeiten (Tücher, Sprühdesinfektion) zu nutzen. Die   Mund-Nasen-Bedeckung   (MNB)   ist   in   allen   Gängen   und   Räumen   konsequent   zu   tragen,   da   die   Einhaltung   des Abstands   von   mindestens   1,50 m   nicht   überall   gewährleistet   werden   kann.   Ausnahme   sind   die   Seminarräume   während   Präsenzveranstaltungen,   wenn   die   Teilnehmer*innen   im Abstand von mindestens 1,50 m sitzen können (s. Nr. 4: Raumnutzung). Gänge   und   Treppen   sind   keine   Aufenthaltsräume.   Gruppenbildungen   in   Gängen   oder   vor   Räumen   sind   nicht   gestattet .   Das   Verlassen   des Gebäudes und das Aufsuchen des entsprechenden Raumes erfolgt zügig und auf direktem Wege. 3. TERMINE IN DER VERWALTUNG 3.1 Allgemeine Hinweise Beim   Betreten   des   Sekretariates   ist   den   Hinweisen   der   Seminarleitung   und   der   Verwaltungskräfte   Folge   zu   leisten.   Es   betritt   nur   eine   Person   den Raum, nachdem sie dazu aufgerufen wurde. 3.2 Externe Personenkreise (Besucher) Der   Zutritt   von   externen   Personen   ist   nach   Möglichkeit   während   des   Seminarbetriebs   auf   ein   Minimum   zu   beschränken    und   soll   nur   nach Anmeldung   aus   einem   wichtigen   Grund   unter   Einhaltung   des   Mindestabstands   von   1,5   Metern   und Tragen   einer   MNB    erfolgen.   Externe   Personen werden   durch Aushang   vor   Betreten   der   Räumlichkeiten   und   durch   Informationen   auf   der   Internetseite   des   Studienseminars   über   die   einzuhaltenden Maßnahmen   informiert,   die   aktuell   im   Studienseminar   hinsichtlich   des   Infektionsschutzes   vor   dem   COVID-19-Virus   gelten.   Die   Kontaktdaten   dieser Personen     sind     zu     dokumentieren,     indem     die     Ankunftszeit     und     die     Zeit     des     Verlassens     des     Gebäudes     schriftlich     erfasst     wird (Dokumentationspflicht). 4. RAUMNUTZUNG – ABSTANDS- UND HYGIENEREGELN FÜR  PRÄSENZVERANSTALTUNGEN 4.1 Raumnutzung im Rahmen der Ausbildungsveranstaltungen Für Präsenzveranstaltungen gilt in den Seminarräumen eine Sitz- und Raumordnung. Die Anzahl der Tische bzw. Sitzplätze im Raum entspricht den Abstandsregeln. Die für jede Präsenzveranstaltung zu erstellende Anwesenheitsliste muss transparent machen, wer an welchem Tisch gesessen hat (Dokumentationspflicht). Nach Nutzung des Raumes ist sicherzustellen, dass die vorgegebene Sitzordnung auch für folgende Veranstaltungen gewährleistet ist. 4.2 Weitere Aspekte der Raumhygiene - Alle Kontaktflächen (insbesondere von Tischen, Türgriffen, Lichtschaltern) sind nach jeder Veranstaltung mit in jedem Raum befindlichen Desinfektionstüchern (tensidhaltigen Reinigungsmitteln) zu säubern. - Alle genutzten Räume sind mindestens im Rhythmus 20-5-20 (20 min Veranstaltung – 5 min Lüftung – 20 min Veranstaltung usw.) durch Öffnung von Fenstern (möglichst durch Stoßund Querlüftung) zu lüften, um die Konzentration der Aerosole zu mindern. Dabei soll Zugluft für die Teilnehmenden möglichst vermieden werden. - Zwischen zwei Veranstaltungen ist der jeweilige Raum zu lüften. 5. UMGANG MIT INFEKTIONEN UND SCHUTZMASSNAHMEN DURCH  GESUNDHEITSBEHÖRDEN 5.1 Ausschluss vom Seminarbesuch oder von einer Tätigkeit im Studienseminar und Wiederzulassung In folgenden Fällen darf das Studienseminar nicht betreten werden und eine Teilnahme an Veranstaltungen nicht erfolgen von: - Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden. - Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen. Personen,   die   aus   einem   Coronavirus-Risikogebiet   zurückkehren,   müssen   sich   i.d.R.   beim   zuständigen   Gesundheitsamt   melden   und   sich   ggf.   in Quarantäne begeben. Darüber ist die Seminarleitung unverzüglich zu informieren. Über    die    Wiederaufnahme    der    Tätigkeit    am    Studienseminar    nach    einer    COVID-19-Erkrankung    entscheidet    das    örtlich    zuständige Gesundheitsamt gemäß der Vorschrift „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung" des Robert Koch-Instituts. Bei   im   Einzelfall   auftretenden   Unklarheiten,   ob   eine   Infektion   als   abgeschlossen   zu   betrachten   ist,   ist   das   Gesundheitsamt   kurzfristig   zu   kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.  Sie ist der Seminarleitung unverzüglich mitzuteilen. 5.2 Verhalten beim Auftreten von Symptomen Bei Auftreten   von   Fieber   und/oder   ernsthaften   Krankheitssymptomen   während   der Anwesenheit   in   einer   der   Liegenschaften   des   Studienseminars   hat sich   die   betreffende   Person   unverzüglich   nach   Hause   zu   begeben.   Sollte   sie   durch   eine   andere   Person   abgeholt   werden,   muss   der/die   Erkrankte   in einem   separaten   Raum   isoliert   werden.   Während   dieser   Wartezeit   ist   die   MNB   zu   tragen,   ebenso   auf   dem   Heimweg.   Die   Betroffenen   sind   auf   die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen. Auf   keinen   Fall   sollte   die   Arztpraxis   ohne   vorherige   Anmeldung   aufgesucht   werden!   Um   andere   Personen   vor   einer   Ansteckung   zu   schützen, ist   es   sehr   wichtig,   vorher   telefonisch   Kontakt   aufzunehmen   oder   eine   E-Mail   zu   schreiben.   Die Arztpraxis   informiert   dann   über   das   weitere   Vorgehen. Außerhalb   der   Praxisöffnungszeiten   ist   der   ärztliche   Bereitschaftsdienst   unter   der   Telefonnummer   116117   zu   erreichen:   Nur   in   Notfällen   sollte   die   112 kontaktiert werden. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti-ges_Coronavirus/Entlassmanagement.html) 6. ANHANG: RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN UND BASISINFORMATIONEN 6.1 Erlasse für die Studienseminare der allgemein bildenden Lehrämter - RdErl. vom 13.07.2020 – 35-84110/50 – Durchführung der Staatsprüfung für die allgemein bildenden Lehrämter im Schuljahr 2020/2021 - RdErl. vom 27.04.2020 – 35-84110 – Besondere Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung der Lehrkräfte für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien sowie das Lehramt für Sonderpädagogik, geändert mit RdErl. vom 10.07.2020 6.2 Verfügung des Landesprüfungsamtes (LPA) - Verfügung des LPA vom 16.07.2020 – 14.Ol – Hinweise zur Durchführung der Staatsprüfung im Schuljahr 2020/2021 6.3 Links für weitere Informationen - https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html - https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_coro na/basisinformationen-zu-covid-19-corona-185558.htmlMaterialien zum RahmenHygieneplan Corona Schulen - http://aug-nds.de/?id=2357 - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, häufig gestellte Fragen - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Erklärvideo - Robert Koch-Institut, Seite zum Coronavirus SARS-CoV-2, u. a. mit Hinweisen zu Diagnostik, Hygiene